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   OLG Hamburg, 20.10.1994 - 3 U 162/94   

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https://dejure.org/1994,8793
OLG Hamburg, 20.10.1994 - 3 U 162/94 (https://dejure.org/1994,8793)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.10.1994 - 3 U 162/94 (https://dejure.org/1994,8793)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Oktober 1994 - 3 U 162/94 (https://dejure.org/1994,8793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 11 HbgPresseG (LPG Hamburg)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1053
  • ZUM 1995, 887
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 13.02.2015 - 5 W 93/14

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

    Entgegen der Ansicht der Verfügungsbeklagten bedarf es zu Verständniszwecken im Streitfall insbesondere nicht der - vollständigen oder teilweisen? - Wiedergabe der Erstmitteilung (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 1995, 1053: wörtliche Wiedergabe der Erstmitteilung nicht zwingend erforderlich; ebenso Soehring in Soehring/Hoene, Pressrecht, 5. Aufl. 2013, § 29 Rdn. 18).

    Zum Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen, der allein darüber bestimmen darf, mit welcher Gegendarstellung er an die Öffentlichkeit tritt, werden in der Rechtsprechung weit überwiegend allenfalls marginale stilistische oder grammatikalische Korrekturen für zulässig erachtet (vgl. OLG München, NJW-RR 1998, 1632; OLG Hamburg, NJW-RR 1995, 1053: nur in Ausnahmefällen sind ganz geringfügige und unwesentliche Änderungen zuzulassen).

  • KG, 08.05.2007 - 9 U 39/07

    Einstweilige Verfügung: Abstellen auf eine einzelfallbezogene Abwägung nach Treu

    Wenn eine Beschlussverfügung durch Urteil im Widerspruchsverfahren wesentlich geändert wird, muss der Gläubiger durch Vollziehung dieses Urteils deutlich machen, dass er von dem modifizierten Titel Gebrauch machen will (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1995, 1053, 1055; OLG Hamm Rpfleger 1995, 21; OLGR Karlsruhe NJW-RR 2003, 410; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 929 Rn. 17 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Naumburg, 06.04.2005 - 6 U 162/04

    Vollziehung einer im Widerspruchsverfahren ergangenen Urteilsverfügung

    Die erneute Vollziehung ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Beschlussverfügung lediglich bestätigt worden oder nur eine redaktionelle und nur unwesentliche Überarbeitung erfolgt ist (OLG Hamburg NJW-RR 1995, 1053).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2008 - 16 U 232/07

    Einstweilige Verfügung: In Gang setzen der Vollziehungsfrist für den Abdruck

    72 Dem Gegendarstellungsverlangen der Klägerin insoweit stattzugeben verbietet allerdings das in Rechtsprechung und Literatur anerkannte "Alles oder Nichts-Prinzip", welches dazu führt, dass dann, wenn einem oder mehreren Punkten einer Gegendarstellung nicht entsprochen werden kann, auch die restlichen Punkte entfallen (vgl. Seitz-Schmidt-Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch, 3/1998, Rz.294; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 1053).
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